 Die Aufgaben eines Zehneranschlusses ist es, eine gemeinsame Hauptleitung für zehn Sprechstellen zur Verfügung zu stellen. Dazu sind ebenfalls zwei Geräte erforderlich ein GUm (Gemeinschaftsumschalter) und eine GUe (Gemeinschaftsübertragung).
Der technische Aufwand zur Erfüllung der schaltungstechnischen Forderungen ist größer als bei einem Zweieranschluss, und die zweckmäßigerweise einzusetzenden Schaltmittel sind andere. Die Auswahl der rufenden bzw. gerufenen Gemeinschaftssprechstelle wird im GUm durch ein einfaches Wählerrelais vorgenommen, das bei abgehender Verbindung in Sucherwahl und bei ankommender Verbindung in Verteilerwahl arbeitet und aus der Amts Batterie gespeist wird.
In der GUe wird ein Drehwähler als Mitläufer verwendet, der für jede Richtung mit dem Wählerrelais im Gleichlauf arbeitet. Durch den Gleichlauf vom Wählrelais und dem Drehwähler ist bei abgehenden Telefon Gesprächen die Anschaltung des zugehörenden Gesprächszählers sichergestellt. Bei ankommenden Rufen wird die richtige Durchschaltung der Verbindung zur gewünschten Gemeinschaftssprechstelle gewährleistet.
Die Arbeitsweise des Mitläufers (Drehwähler) ist bei kommenden Rufen je nach der Art der Zusammenschaltung mit dem LW verschieden gelöst. Bei dem sogenannten Durchwahlverfahren, das fast ausschließlich verwendet worden ist, ist zu der GUe nur ein LW Ausgang zugeordnet, dessen Rufnummer für alle Gemeinschaftssprechstellen eines Zehneranschlusses gemeinsam ist.
Die Unterscheidung über den LW hinaus wird durch Nachwahl einer Unterscheidungsziffer (von 1 bis 0) vorgenommen. Der Leitungswähler muss für diese Durchwahl schaltungstechnisch geeignet sein. Mit der Nachwahl einer Ziffer werden der Mitläufer und damit auch das Wählerrelais auf die zu rufende Gemeinschaftssprechstelle eingestellt.
Bei einer anderen Art der Zusammenschaltung von GUe und Amtseinrichtung erhält jede Gemeinschaftssprechstelle einen eigenen LW Ausgang und damit auch eine eigene Rufnummer ohne zusätzliche Nachwahl Ziffer; der Aufbau der Verbindung wickelt sich nach der Einstellung des LW automatisch ab.
Der wesentliche Unterschied dieses sogenannten Abgreifverfahrens zu dem beschriebenen Durchwahlverfahren liegt in der Arbeitsweise des Mitläufers der GUe. Während dieser bei ankommenden Verbindungen im Durchwahlverfahren mit der Nachwahl einer Nummer die Verbindung eingestellt wird, so stellt er sich beim Abgreifverfahren in Sucherwahl der Mitläufer selbsttätig auf den gewählten LW Ausgang ein und schaltet über das gleichzeitig mitlaufende Wählerrelais die zu rufende Gemeinschaftssprechstelle an.
Das Bild zeigt die Teilnehmerseitige Einrichtung des Zehneranschlusses mit dem Wählrelais.
Bildquelle: Archiv Wohltmann
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