Das Bild zeigt den Übergang von einer Luftleitung in die Erde. An den Masten befindet sich dazu ein kleiner Verteilerkasten wo die beiden Kabel verklemmt werden. Das Kabel von dem Verteiler zur Erde ist auch noch mit einem Schutzblech gegen Beschädigungen verkleidet.
Telefonmasten werden unter Zuhilfenahme spezieller Steigeisen bestiegen. Diese Steigeisen besitzen einen halbkreisförmigen Bügel, der am linken Steigeisen nach rechts verläuft und am rechten andersherum. Des Weiteren wird zur Erklimmung eines Telefonmastes ein spezieller Gürtel benötigt. An diesem Gürtel sind zwei Leinen befestigt, die um den Mast gelegt werden und mit Hilfe von Karabinerhaken wieder im Gürtel befestigt werden. Durch diesen Gürtel wird verhindert, dass der Kletterer nach hinten wegkippt.
Ferner kann sich so der Kletterer am oberen Ende zurücklehnen und so bequem arbeiten. Die Sicherheitsausstattung (Gürtel) musste bis zum Jahr 2004 nur eine Leine mit Karabinerhaken besitzen. Diese Gürtel wurden wegen folgender Problematik abgeschafft: Jeweils der erste Mast (Mast 0) und der letzte Mast einer oberirdischen Linie besitzen eine Strebe, die am oberen Ende des Mastes mit diesem zusammenläuft. Dadurch ist es nötig, die Sicherheitsleine kurzzeitig abzulegen, um sie über die Querlatte zu legen.
Es ist vereinzelt vorgekommen, dass beim Einhaken des Karabinerhakens dieser nicht richtig verschlossen wurde oder dass vor dem Einhaken des Karabinerhakens im Gürtel der Kletterer abgestürzt ist. Um dies vermeiden zu können wurde der Sicherheitsgürtel mit zwei Sicherheitsleinen ausgestattet. So kann eine Leine über die Strebe gelegt werden, während der Kletterer stets gesichert ist. Des Weiteren darf ein Mast nur bestiegen werden, wenn ein zweiter Mitarbeiter Kollege vor Ort ist, der im Notfall helfen kann. Die Steigeisen bleiben nämlich fest im Mast verankert, auch wenn der Kletterer nach hinten überkippt.