 Aufgabenstellung
Dem Fernsprechauskunftsdienst kommt mit fortschreitender Automatisierung des Ferndienstes in der Bundesrepublik eine ständig steigende Bedeutung zu. Jede Auskunftsstelle muss in die Lage versetzt werden, Anfragen über die Fernsprechanschlüsse des gesamten Bundesgebietes in möglichst kurzer Zeit nach dem jeweils neuesten Stand zu beantworten.
Diesem erweiterten Aufgabenbereich entsprechend wird organisatorisch eine weitgehende Zusammenfassung der früheren Ortsauskunftsstellen auf der Hauptamtsebene erforderlich. Nur in besonderen Fällen werden bei verkehrstechnischer Notwendigkeit künftig besonders große Knotenamtsbereiche oder Ortsnetze eigene Auskunftsstellen beibehalten bzw. einrichten dürfen.
Durch diese Zusammenfassung wird das Personal besser ausgelastet und den Fernsprechteilnehmern zu jeder Tages- und Nachtzeit die Gewähr für eine erschöpfende Auskunftserteilung geboten. Eine Umschaltung der anderen Sonderdienste der Deutschen Bundespost auf die Nachtplätze der Auskunftsstellen ermöglicht auch in dieser Beziehung einen wirtschaftlicheren Personaleinsatz.
Durch die gleichzeitige Einführung einheitlicher Rufnummern im ganzen Bundesgebiet wird auch den Fernsprechteilnehmern die Auskunftseinholung von jedem Ort aus wesentlich erleichtert. Die Teilnehmer am Ort der zuständigen Fernsprechauskunftsstelle können diese mit der einheitlichen Rufnummer 118 anwählen, während alle anderen Fernsprechteilnehmer des Auskunftsbereiches über 0118 die Fernsprechauskunftsstelle erreichen.
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