Der Begriff Amtsholung stammt aus der Telefontechnik und bezeichnet den Vorgang der Belegung einer Amtsleitung. Wird eigentlich nur in Nebenstellenanlagen verwendet.
Beim Aufbau einer Telefonverbindung an das öffentliche Telefonnetz wird eine Verbindung zwischen dem rufenden Apparat aus der Nebenstellenanlage und der Vermittlungsstelle hergestellt.
Diese Verbindung verläuft über eine Amtsleitung.
Im Regelfall geschieht die Amtsholung automatisch beim Abheben des Telefonhörers. Der Teilnehmer hört das Wählzeichen und kann mit dem Wahlvorgang beginnen.
Bei Telefonanlagen, die zwischen internen und externen Gesprächen unterscheiden, kann es zum Belegen einer Amtsleitung notwendig sein, eine Amtskennziffer (meist eine Null) vorzuwählen oder in ganz alten Anlagen musste am Telefon die Erdtaste gedrückt werden.
Bei einer Nebenstellenanlage mit automatischer Amtsholung musste dann für ein Internes Gespräch eine Taste (meisten das Sternzeichen) gedrückt werden.